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FAQ - Häufige Fragen

Was bedeutet das Branchenzertifikat?

Das Branchenzertifikat wertet die Methodenausbildung auf. Polarity Therapeuten mit Branchenzertifikat haben dann die Berufsbezeichnung:
KomplementärTherapeutin / KomplementärTherapeut Methode Polarity
Mit dem Branchenzertifikat steht den Therapeuten der Weg zur höheren Fachprüfung offen.
 
Ohne BZ gibt es in einigen Kantonen keine Praxisbewilligung und z.b.die KK Visana zahlt keine Beiträge an die Rechnungen.
 
Wir empfehlen allen Therapeuten das Branchenzertifikat zu erwerben.
 
Mehr informationen dazu gibt es hier:

https://www.oda-kt.ch/branchenzertifikat/gleichwertigkeitsverfahren

Welche Krankenkassen Zusatzversicherungen übernehmen Polarity?

Die meisten Schweizer Krankenkassen bezahlen im Rahmen ihrer Zusatzversicherungen für Komplementärtherapie/Medizin einen Beitrag an die Kosten von Polarity Behandlungen.

Alle Krankenkasse orientieren sich an der Liste des EMR und der ASCA. Wenn du beim EMR angemeldet bist, bist du automatisch bei allen Krankenkassen die Polarity auf ihrer Methodenliste haben, anerkannt. Ausnahme: Visana (einmalige zusätzliche Registrierung) und EGK (zusätzlich jährliche Kosten ca. 45,- CHF).

Die ASCA bekommt von uns jedes Jahr eine Liste mit unseren aktiven Mitgliedern die ihre Weiterbildung Stunden absolviert haben.

Die Visana bezahlt nur, wenn du das Branchenzertifikat hast.

Hier findest Du eine Liste mit allen schweizerischen Krankenkassen:
Verband Dokumentation

Wichtig:

Da einige Kassen unterschiedliche Zusatzversicherungsmodelle haben, ist es immer besser, wenn Klienten direkt bei ihrer Kasse abklären, ob du auf der Liste bist. Das erspart dir auf jeden Fall Ärger, sollte sich danach plötzlich herausstellen, dass dein Klient keine entsprechende Versicherung hatte!

 

Was gilt neu für die Abrechnung mit den Zusatzversicherungen?

Stand: 17.10.2025

Nach erneuter persönlicher Rücksprache mit der OdA KT möchten wir euch über die aktuellen Anforderungen zur Abrechnung mit Zusatzversicherungen informieren:

Wer ist betroffen?

Diese Informationen sind insbesondere für Therapeut*innen relevant, die neu mit den Krankenkassen abrechnen möchten oder ihre Zukunft langfristig in der Komplementär-Therapie planen.

Was hat sich geändert?

Eine Neuaufnahme auf die Therapeutenlisten von fünf grossen Krankenversicherern ist nur noch mit dem Branchenzertifikat (BZ) oder dem eidgenössischen Diplom (ED) möglich. Eine reine Methodenregistrierung reicht nicht mehr aus.

Welche Versicherer sind betroffen und wie sehen die Übergangsregelungen aus?

  • CSS: Besitzstandwahrung seit 01.01.2024, gültig bis 31.12.2039
  • Helsana: Besitzstandwahrung ab 01.01.2025, gültig bis 31.12.2040
  • SWICA: Besitzstandwahrung seit 01.01.2022, BZ/ED empfohlen
  • Sympany: Besitzstandwahrung seit 01.01.2022, BZ/ED empfohlen
  • Visana: Besitzstandwahrung seit 01.01.2017, BZ/ED empfohlen

Was bedeutet Besitzstandwahrung konkret?

Therapeut*innen, die bereits auf den Listen dieser Versicherer registriert sind, können weiterhin mit ihnen abrechnen. Ein Ausschluss ist nicht kurzfristig zu erwarten.

Unsere Empfehlung

  • Wer neu in die Abrechnung mit Krankenkassen einsteigen möchte oder langfristig als KomplementärTherapeut*in arbeiten will, sollte das Branchenzertifikat oder das eidgenössische Diplom anstreben.
  • In gewissen Kantonen kann das eidgenössische Diplom Voraussetzung für eine Berufsausübungsbewilligung sein. Bitte informiert euch individuell über die kantonalen Regelungen.

 

Weitere Informationen findet ihr auf oda-kt.ch, hier:
-> Status Anerkennung
-> Übersicht Kantonale Bestimmungen

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für euch da!

Welche Weiterbildungen werden vom PoVS anerkannt?

Der Polarity Verband Schweiz (PoVS) orientiert sich bei der Anerkennung von Weiterbildungen an den Richtlinien des EMR (ErfahrungsMedizinisches Register).
Anerkannt werden Weiterbildungen, die:
  • einen Bezug zur Polarity Therapie oder zur KomplementärTherapie haben
  • die fachliche, therapeutische oder persönliche Entwicklung fördern
  • zur Qualitätssicherung der therapeutischen Tätigkeit beitragen
Als Richtwert gilt:
 
  • mindestens 40 Stunden Weiterbildung innerhalb von zwei Kalenderjahren
Fragen zu den EMR- Richtlinien und Abläufen findet ihr hier:
https://emr.ch/fragen_und_antworten/h_2096

Wer hat wie und wann Weiterbildungen einzureichen?

Wer?

Die Weiterbildungspflicht gilt für:
  • alle Aktivmitglieder bis zum vollendeten 65. Altersjahr
Ausnahmen:
  • Nach Erreichen des Rentenalters (mit mind. 10 Jahren Praxiserfahrung) entfällt die Pflicht
  • Nach Diplomabschluss: im Abschlussjahr und im Folgejahr keine Einreichung notwendig

Wann?

Die Nachweise sind:
  • alle zwei Jahre unaufgefordert einzureichen
  • bis spätestens 30. September eines geraden Kalenderjahres (z. B. 30.09.2026)

Nachreichfrist:

  • bis 23. Dezember desselben Jahres

Wie?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

 

Variante 1 – einfach:

  • Einreichen der EMR-Bestätigung der letzten zwei Jahre (siehe hier Wegleitung)
Das reicht vollständig aus und ist der einfachste Weg.

 

Variante 2 – detailliert:

  • Ausgefülltes Testatblatt für Weiterbildungen & Lehrtätigkeit
  • Anhänge der Teilnahmebestätigungen der Weiterbildungen
Das Testatblatt findest du hier im Download.

 

Ablauf

  1. Weiterbildung absolvieren
  2. Nachweise sammeln
  3. Einreichen (EMR-Bestätigung oder Testatblatt)
  4. Prüfung durch den Verband

 Wichtig

  • Die Einreichung erfolgt unaufgefordert
  • Bei fehlender oder unvollständiger Einreichung wird die
    👉 Aktivmitgliedschaft in eine Passivmitgliedschaft umgewandelt

 

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