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FAQ - Häufige Fragen

Was bedeutet das Branchenzertifikat?

Das Branchenzertifikat wertet die Methodenausbildung auf. Polarity Therapeuten mit Branchenzertifikat haben dann die Berufsbezeichnung:
KomplementärTherapeutin / KomplementärTherapeut Methode Polarity
Mit dem Branchenzertifikat steht den Therapeuten der Weg zur höheren Fachprüfung offen.
 
Ohne BZ gibt es in einigen Kantonen keine Praxisbewilligung und z.b.die KK Visana zahlt keine Beiträge an die Rechnungen.
 
Wir empfehlen allen Therapeuten das Branchenzertifikat zu erwerben.
 
Mehr informationen dazu gibt es hier:

https://www.oda-kt.ch/branchenzertifikat/gleichwertigkeitsverfahren

Welche Krankenkassen Zusatzversicherungen übernehmen Polarity?

Die meisten Schweizer Krankenkassen bezahlen im Rahmen ihrer Zusatzversicherungen für Komplementärtherapie/Medizin einen Beitrag an die Kosten von Polarity Behandlungen.

Alle Krankenkasse orientieren sich an der Liste des EMR und der ASCA. Wenn du beim EMR angemeldet bist, bist du automatisch bei allen Krankenkassen die Polarity auf ihrer Methodenliste haben, anerkannt. Ausnahme: Visana (einmalige zusätzliche Registrierung) und EGK (zusätzlich jährliche Kosten ca. 45,- CHF).

Die ASCA bekommt von uns jedes Jahr eine Liste mit unseren aktiven Mitgliedern die ihre Weiterbildung Stunden absolviert haben.

Die Visana bezahlt nur, wenn du das Branchenzertifikat hast.

Hier findest Du eine Liste mit allen schweizerischen Krankenkassen:
Verband Dokumentation

Wichtig:

Da einige Kassen unterschiedliche Zusatzversicherungsmodelle haben, ist es immer besser, wenn Klienten direkt bei ihrer Kasse abklären, ob du auf der Liste bist. Das erspart dir auf jeden Fall Ärger, sollte sich danach plötzlich herausstellen, dass dein Klient keine entsprechende Versicherung hatte!

 

Was gilt neu für die Abrechnung mit den Zusatzversicherungen?

Stand: 17.10.2025

Nach erneuter persönlicher Rücksprache mit der OdA KT möchten wir euch über die aktuellen Anforderungen zur Abrechnung mit Zusatzversicherungen informieren:

Wer ist betroffen?

Diese Informationen sind insbesondere für Therapeut*innen relevant, die neu mit den Krankenkassen abrechnen möchten oder ihre Zukunft langfristig in der Komplementär-Therapie planen.

Was hat sich geändert?

Eine Neuaufnahme auf die Therapeutenlisten von fünf grossen Krankenversicherern ist nur noch mit dem Branchenzertifikat (BZ) oder dem eidgenössischen Diplom (ED) möglich. Eine reine Methodenregistrierung reicht nicht mehr aus.

Welche Versicherer sind betroffen und wie sehen die Übergangsregelungen aus?

  • CSS: Besitzstandwahrung seit 01.01.2024, gültig bis 31.12.2039
  • Helsana: Besitzstandwahrung ab 01.01.2025, gültig bis 31.12.2040
  • SWICA: Besitzstandwahrung seit 01.01.2022, BZ/ED empfohlen
  • Sympany: Besitzstandwahrung seit 01.01.2022, BZ/ED empfohlen
  • Visana: Besitzstandwahrung seit 01.01.2017, BZ/ED empfohlen

Was bedeutet Besitzstandwahrung konkret?

Therapeut*innen, die bereits auf den Listen dieser Versicherer registriert sind, können weiterhin mit ihnen abrechnen. Ein Ausschluss ist nicht kurzfristig zu erwarten.

Unsere Empfehlung

  • Wer neu in die Abrechnung mit Krankenkassen einsteigen möchte oder langfristig als KomplementärTherapeut*in arbeiten will, sollte das Branchenzertifikat oder das eidgenössische Diplom anstreben.
  • In gewissen Kantonen kann das eidgenössische Diplom Voraussetzung für eine Berufsausübungsbewilligung sein. Bitte informiert euch individuell über die kantonalen Regelungen.

 

Weitere Informationen findet ihr auf oda-kt.ch, hier: 
-> Status Anerkennung
-> Übersicht Kantonale Bestimmungen

Bei weiteren Fragen sind wir gerne für euch da!

Welche Weiterbildungen werden vom PoVS anerkannt?

Wir richten uns nach dem Weiterbildungsreglement des EMR.

Alle zwei Jahre kontrollieren wir die Weiterbildung unserer Aktivmitglieder zum Zweck der Qualitätssicherung. Pro Jahr müssen 20 Stunden nachgewiesen werden. Es ist für uns am Einfachsten, wenn du uns einfach jeweils die Weiterbildungsbestätigung des EMR schickst. Damit ersparst du dir auch Arbeit und musst das Testatblatt des PoVS nicht herunterladen und ausfüllen

Weiterbildungsinhalte

4.1 Für die Fort- und Weiterbildung akzeptiert das EMR nur Bildungsangebote, die der Erhaltung, Verbesserung und Entwicklung der therapeutischen Handlungskompetenz dienen. Die Bildungsangebote können sich beziehen auf

  • Fachkompetenzen in der Erfahrungsmedizin (gemäss EMR-Methodenliste)
  • allgemeine Berufskompetenzen – Schulmedizin.

4.3. Das EMR akzeptiert nur Fort- und Weiterbildungen von Anbietern, die in der Lage sind, die Teilnehmenden in organisatorischer, personeller, fachlicher, erwachsenenbildnerischer und berufsethischer Hinsicht korrekt fort- und weiterzubilden. Fort- und Weiterbildungen von Anbietern, die Ideologien verbreiten, die gegen den EMR-Berufskodex verstossen, werden vom EMR nicht akzeptiert.

Hier findest Du das EMR Reglement (Anmeldung erforderlich):
Verband Dokumentation 

 

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